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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für

CHIETTI KFZ-Gutachten

§1 Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch CHIETTI KFZ-Gutachten (im

Folgenden AN genannt) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser

Geschäftsbedingungen, wie sie der Auftragsbestätigung beigefügt,

beim Auftraggeber (AG) hinterlegt oder auf der Internetseite

www.chietti-kfzgutachten.de sowie im Geschäftslokal des AN

einsehbar sind. Auf Wunsch des AG wird diesem ein Exemplar der AGB

zur Verfügung gestellt. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG

gelten nur, wenn sie vom AN ausdrücklich unterschrieben werden.

§2 Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich oder über

Telekommunikationstechniken (E-Mail, Fax, telefonisch) zu erteilen. So

entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat

seinen Pflichten aus §5 nachzukommen.

§3 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrags ist jede Art der Gutachtertätigkeit, wie sie

sich aus der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung ergibt.

2. Als Grund für die Beauftragung des AN gilt ausschließlich der im

Auftrag genannte Verwendungszweck. Der AG ist verpflichtet, dem AN

genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei

einer Änderung dies dem AN unverzüglich mitzuteilen.

§4 Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und

zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und

Leistungen gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§5 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Auftraggebers

Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN alle für die

ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte

und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt

werden. Insbesondere sind Informationen zu Schadenshergang,

Vorschäden und Altschäden so genau wie möglich und der Wahrheit

entsprechend anzugeben. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder

durch Verschweigen von Tatsachen gehen nicht zu Lasten des AN. Der

AG hat den AN bei Bedarf den Zutritt zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen und muss diesem die erforderlichen Vollmachten

ausstellen.

§6 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Sachverständigen

Der AN führt die Gutachtenserstellung nach den geltenden Grundsätzen

unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durch. Er ist nicht

an Weisungen des AG gebunden, die eine inhaltliche Unrichtigkeit des

Gutachtens zur Folge hätten.

§7 Urheberrecht

Der AG darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in

der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung

und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn

der AN hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben

hat. Der AN behält an dem erstellten Gutachten das Urheberrecht.

§8 Honorar

1. Das Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührentabelle

oder nach den konkreten Preisabsprachen. Die derzeit geltende

Gebührentabelle ist auf Anfrage erhältlich. Die Abrechnung erfolgt nach

Zeitaufwand in jeweils angefangenen Viertelstunden.

2. Der AN kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten

Leistungen verlangen.

3. Der AN hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen

Aufwendungen dem AG in Rechnung zu stellen.

4. Das Gutachten wird in dreifacher Ausfertigung ausgehändigt: ein

Original für die Versicherung eine Kopie für den AG und eine für den AG-Anwalt. Weitere

Ausfertigungen müssen gesondert in Auftrag gegeben werden und

werden gemäß Gebührentabelle berechnet.

§9 Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bis zu dem in der Gutachten- und

Rechnungserstellung festgehaltenen Zeitpunkt fällig. Nach erfolgloser

Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche

Mahnverfahren eingeleitet werden.

§10 Haftung

1. Haftungsansprüche des AG gegen den AN richten sich nach den

gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes

vereinbart ist.

2. Die Haftung des AN ist auf einen Betrag von maximal 100.000 Euro

für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro fürVermögensschäden beschränkt. Alle darüber hinausgehenden

Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

§11 Kündigung

Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund

möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen.

§12 Widerrufsrecht

Der Widerruf muss durch eine eindeutige Erklärung in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen.

1. Geltungsbereich und Frist

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Kunden, die als Verbraucher (§ 13 BGB) handeln, und nur bei Verträgen, die ausschließlich im Fernabsatz (z. B. über.     E-Mail, Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn (14) Tage ab Vertragsschluss. Für Verträge, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

2. Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn wir als Dienstleister die Gutachtenerstellung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung:

a) Ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

b) Seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch uns erlischt.

3. Wertersatz bei teilweisem Widerruf

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, nachdem er uns ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben, jedoch bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, so schuldet der Verbraucher uns Wertersatz.

Der Wertersatz ist für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen und bemisst sich nach dem Anteil der erbrachten Leistung am vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

 

 

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AN.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen

Niederlassung des AN, sofern der AG Kaufmann oder juristische Person

des öffentlichen Rechts ist.

§14 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten

Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher

Regelungen nichtig ist, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben

schriftlich zu erfolgen.

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